Fenstertausch mit Zuschuss
KfW fördert energieeffiziente Erneuerungen: So lohnt sich ein Fenstertausch auch wirtschaftlich
Es zieht und Lärm dringt nahezu ungedämpft durchs geschlossene Fenster. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kostet auch Energie. Abhilfe schaffen neue Fenster. Wie sich der Fenstertausch auch finanziell lohnt, erklärt ein Experte in Sachen Fördermittel.
„Das Hauptproblem veralteter Fenster ist, dass sie meist undicht sind. Dadurch geht jede Menge Wärme verloren – was zu übermäßig hohen Heizkosten führt,“ erklärt Georg Polz, verantwortlich für den Fördermittelservice bei BayWa Baustoffe. Das führt zu einem höheren CO2-Ausstoß, da mehr Energie zum Erzeugen einer behaglichen Raumtemperatur nötig ist. „Veraltete Fenster sind also in zweifacher Hinsicht schädlich – für die Umwelt und den Geldbeutel“, so Polz weiter. Dagegen hilft nur eins: die Fenster erneuern.
Mit der neu aufgesetzten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Bafa-Zuschuss und den KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in sich vereint, unterstützt der Staat den Bauherrn finanziell bei Ihrer energetischen Modernisierung. Gefördert wird der Austausch veralteter Fenster mit 20 Prozent von den Gesamtkosten und bis zu einer maximalen Investitionssumme von 60.000 Euro. Dies kann entweder über Zuschuss oder Kredit geschehen: Bei der Zuschuss-Variante erhält der Antragsteller das Geld direkt; bei der Kredit-Variante unterstützt die BEG in Form eines Tilgungszuschusses, sprich, sie gewährt dem Kreditnehmer 20 Prozent Abzug auf die Summe der Kreditrückzahlung.
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Thema: Augen auf beim Fensterkauf – So findet ihr die perfekten Fenster für euer Zuhause
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Für Förderung an Spielregeln halten
Damit die geplanten Maßnahmen förderfähig sind, müssen die Kriterien der BEG erfüllt sein, darunter: Sanierungsmaßnahme bei einem bestehenden Objekt (nicht Neubau); Beantragung der Unterstützung vor einem Liefer- oder Leistungsvertrag; Montage nach anerkannten Regeln der Technik durch einen Fachbetrieb; Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes; Mindestinvestitions¬volumen bei Einzelmaßnahmen von 2.000 Euro (brutto). Darüber hinaus muss die Bauanzeige des Sanierungs¬objekts mindestens fünf Jahre zurückliegen. Ein Tipp des Experten: „In jedem Fall sich rechtzeitig informieren bzw. beraten lassen, um bestmögliche und wirtschaftliche Förderungen nutzen zu können“, so Polz.
Alle Fensterarten und Ausführungen förderfähig
Die Fensterart spielt bei der Bezuschussung keine Rolle. Fenster sind daher in Form, Material und Farbe frei wählbar. Festverglast, ein- oder zweiflügelig, Fenstertür, Hebeschiebetüre, Parallelschiebetür, Dachfenster, Holz-, Kunststoff- oder Alurahmen – alles ist in der Regel erlaubt, solange die Kriterien des Förderinstituts erfüllt sind und die Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt. Zudem lohnt es sich, Rollladenkasten und Rollladenpanzer mit zu sanieren, da diese in älteren Gebäuden meist nur wenig wärmegedämmt sind. „Beides wird auch gefördert und bei bereits ausgebautem Fenster ist der Aufwand für die Sanierung des Rollladenkastens deutlich kleiner. Es lohnt sich allemal – so hat man lange Zeit Freude an den neuen Fenstern,“ empfiehlt Polz.